Das Bundesverfassungsgericht nennt es in seiner Pressemitteilung vom 4.12.2025 eine "teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger". Der Beschluss vom 4. Dezember 2025 (2 BvR 1511/25) besagt im Kern, dass Personen, die um Schutz durch Deutschland gebeten und entsprechende Zusagen erhalten hatten, einen Anspruch darauf haben, dass umgehend über den Aufnahme- bzw. Visaantrag entschieden werde. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.